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 EU-Verordnung 261/2004

Nichts ist ärgerlicher als eine saftige Verspätung eines Fluges. Sei es eine Verspätung oder die Annulierung eines Fluges. Stress mit dem Ehepartner und nervende Kinder. Überteuerte Preise in den Restaurants der Flughäfen. Das alles lässt sich nicht immer vermeiden und vermiest ihnen den kommenden, bzw. anstehenden Urlaub gewaltig.

Doch die wenigsten Reisenden kennen ihre genauen Rechte. Wir haben sie, die EU-Verordnung, die Ihre Forderungen von Schadensersatz aufzeigen, gegen die Fluggesllschaften - die Könige der Luft. Sie können schon lange nicht mehr machen was sie wollen. Wehren Sie sich gegen diese Machenschaften der Verspätungen, Flugverschiebungen und Annulierungen. Folgen Sie etwas weiter unten dem Link, er führt Sie direkt zur Verordnung.

   

 

 

Hier geht's zur

VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004
über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste  im Fall der Nichtbeförderung
und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur  Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91

 

   

 

 

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