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Rund um's Auto in der Türkei
Hier geht es um alle wichtigen Details, die mit Ihrem Fahrzeug in der Türkei zu
tun haben. Nach den neusten Gesetzen ist es jetzt für ausländische Rentner
möglich, eine steuer- und zollbefreites Fahrzeug einzuführen, oder hier kaufen,
wenn die Voraussetzungen (offizieller Rentenbescheid) dafür gegeben sind.
Alle Fahrzeuge werden bei der jährlichen Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung
behandelt wie türkische Fahrzeuge. Das gleiche gilt
auch für Ausländer, die in der Türkei eine Arbeitserlaubnis haben, auch sie
können ein Steuer- und Zoll befreites Fahrzeug in die Türkei einführen, bzw.
auch hier kaufen. Achtung: Dieses auf Sie zugelassene Fahrzeug
darf nur von Ihnen selbst oder Ihren Familienangehörigen gefahren werden! In beiden Fällen
ist die Bürokratie unumgänglich, die ein solches Fahrzeug mit sich bringt. Für
die Anmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen, bzw. Papiere:
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mit Arbeitsgenehmigung |
als Rentner |
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- notarielle
Unterschriftsbeglaubigung der Firma |
- offizieller Rentenbescheid
(Übersetzung) |
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- die Wagenpapiere |
- die Wagenpapiere |
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- Kopie der
Firmenregistrierung |
- Aufenthaltserlaubnis |
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- Aufenthaltserlaubnis |
- Wohnbescheinigung vom
Ortsvorsteher |
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- Wohnbescheinigung vom
Ortsvorsteher |
- Verpflichtungserklärung |
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- Arbeitserlaubnis |
- Carnet vom türkischen
Touring Club* |
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- Verpflichtungserklärung vom
Arbeitgeber |
- Stempelmarken für
Verpflichtungserklärungen |
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- Carnet vom türkischen
Touring Club* |
- Reisepass |
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- Stempelmarken für
Verpflichtungserklärungen |
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- Reisepass |
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* Das "Carnet" vom Touring Club gibt es erst dann, wenn Sie eine
Sicherheitsleistung für Zoll und Steuer des Wagens in Form eines Garantiebriefes
einer Bank hinterlegt haben. Die Summe dieser Sicherheitsleistung hängt
von Fahrzeug und Alter des Wagens ab. Den Garantiebrief gibt Ihnen jede
türkische Bank gegen eine geringe jährliche Gebühr, wenn dieser Betrag von Ihnen dort hinterlegt wird. Wenn der Wagen
irgendwann das Land wieder verlässt oder an einen anderen Ausländer (Kaufvertrag
mit Stempel des Konsulats) verkauft wird, bekommen Sie die Sicherheitsleistung
für den Wagen zurück!
Wichtige Informationen dazu:
Leider hat aber
die Möglichkeit der Autoeinfuhr für o.g. Personengruppen auch gewisse Nachteile.
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Türkei ohne ihr Auto verlassen wollen,
muss der Wagen für die Dauer der Ausreise beim Zoll gegen eine tägliche Gebühr in die Zollverwahrung
abgegeben werden. Das kann in sofern zu Unannehmlichkeiten führen, wenn Sie zu
Zeiten, die außerhalb der Arbeitszeiten der Zollbehörde aus-, bzw. einreisen.
Sie können entweder ihren Wagen nicht abgeben, oder zurückholen. Außerdem ist es
eine recht zeitaufwendige Prozedur.
Diese Regelung
gilt für die Fahrzeuge, die von Rentnern in die Türkei eingeführt werden.
Hat man über eine
Arbeitsgenehmigung ein Fahrzeug in die Türkei eingeführt, kann man diese
Prozedur umgehen, wenn Sie dem Zoll ein Schreiben Ihres Arbeitgebers vorlegen, dass ihr Wagen für
die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes auf dem Firmenparkplatz der Firma
abgestellt wurde, für die Sie eine Arbeitsgenehmigung haben. (Stand: 31. Mai
2007)
Die Adresse vom
Türkischen Automobilclub lautet:
Türkiye
Turing ve Otomobil Kurumu
Antalya Büro
Kisla Mah. 47 Sok., Köken Apt. No 5/4
Antalya
Telefon & Fax: +90 242 247 06 99
Handy: +90 532 331 97 73
Das Büro liegt in einer kleinen Seitenstraße der der Anafartalar Cad., in der
Nähe der Hauptpost in Antalya - Güllük.
Wenn Sie mit
einer normalen Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei ein Fahrzeug zulassen
wollen, ist das Prozedere sehr einfach, schließlich erwerben Sie kein Fahrzeug,
das von der Steuer, bzw. vom Zoll befreit ist. Sie brauchen natürlich dafür auch
keine Sicherheitsleistung hinterlegen. Zur Anmeldung reicht hierfür einfach Ihr
Pass und Ihre Aufenthaltsgenehmigung. Aber auch hier gilt: Das Fahrzeug
darf nur von Ihnen, bzw. Ihren Familienangehörigen gefahren werden. Es ist auch
nicht möglich, einen anderen mit einer notariellen Vollmacht mit dem Wagen
fahren zu lassen.
Wie bei allen
Angaben auf dieser Webseite bleibt der Irrtum vorbehalten.
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