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Rund um's Auto in der Türkei


Hier geht es um alle wichtigen Details, die mit Ihrem Fahrzeug in der Türkei zu tun haben. Nach den neusten Gesetzen ist es jetzt für ausländische Rentner möglich, eine steuer- und zollbefreites Fahrzeug einzuführen, oder hier kaufen, wenn die Voraussetzungen (offizieller Rentenbescheid) dafür gegeben sind.

Alle Fahrzeuge werden bei der jährlichen Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung behandelt wie türkische Fahrzeuge. Das gleiche gilt auch für Ausländer, die in der Türkei eine Arbeitserlaubnis haben, auch sie können ein Steuer- und Zoll befreites Fahrzeug in die Türkei einführen, bzw. auch hier kaufen. Achtung: Dieses auf Sie zugelassene Fahrzeug darf nur von Ihnen selbst oder Ihren Familienangehörigen gefahren werden! In beiden Fällen ist die Bürokratie unumgänglich, die ein solches Fahrzeug mit sich bringt. Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen, bzw. Papiere:


 

  mit Arbeitsgenehmigung   als Rentner
 - notarielle Unterschriftsbeglaubigung der Firma  - offizieller Rentenbescheid (Übersetzung)
 - die Wagenpapiere  - die Wagenpapiere
 - Kopie der Firmenregistrierung  - Aufenthaltserlaubnis
 - Aufenthaltserlaubnis  - Wohnbescheinigung vom Ortsvorsteher
 - Wohnbescheinigung vom Ortsvorsteher  - Verpflichtungserklärung
 - Arbeitserlaubnis  - Carnet vom türkischen Touring Club*
 - Verpflichtungserklärung vom Arbeitgeber  - Stempelmarken für Verpflichtungserklärungen
 - Carnet vom türkischen Touring Club*  - Reisepass
 - Stempelmarken für Verpflichtungserklärungen  
 - Reisepass  

* Das "Carnet" vom Touring Club gibt es erst dann, wenn Sie eine Sicherheitsleistung für Zoll und Steuer des Wagens in Form eines Garantiebriefes einer Bank hinterlegt haben.  Die Summe dieser Sicherheitsleistung hängt von Fahrzeug und Alter des Wagens ab. Den Garantiebrief gibt Ihnen jede türkische Bank gegen eine geringe jährliche Gebühr, wenn dieser Betrag von Ihnen dort hinterlegt wird. Wenn der Wagen irgendwann das Land wieder verlässt oder an einen anderen Ausländer (Kaufvertrag mit Stempel des Konsulats) verkauft wird, bekommen Sie die Sicherheitsleistung für den Wagen zurück!

Wichtige Informationen dazu:

Leider hat aber die Möglichkeit der Autoeinfuhr für o.g. Personengruppen auch gewisse Nachteile. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Türkei ohne ihr Auto verlassen wollen, muss der Wagen für die Dauer der Ausreise beim Zoll gegen eine tägliche Gebühr in die Zollverwahrung abgegeben werden. Das kann in sofern zu Unannehmlichkeiten führen, wenn Sie zu Zeiten, die außerhalb der Arbeitszeiten der Zollbehörde aus-, bzw. einreisen. Sie können entweder ihren Wagen nicht abgeben, oder zurückholen. Außerdem ist es eine recht zeitaufwendige Prozedur.

Diese Regelung gilt für die Fahrzeuge, die von Rentnern in die Türkei eingeführt werden.

Hat man über eine Arbeitsgenehmigung ein Fahrzeug in die Türkei eingeführt, kann man diese Prozedur umgehen, wenn Sie dem Zoll ein Schreiben Ihres Arbeitgebers vorlegen, dass ihr Wagen für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes auf dem Firmenparkplatz der Firma abgestellt wurde, für die Sie eine Arbeitsgenehmigung haben. (Stand: 31. Mai 2007)

Die Adresse vom Türkischen Automobilclub lautet:

Türkiye Turing ve Otomobil Kurumu
Antalya Büro
Kisla Mah. 47 Sok., Köken Apt. No 5/4 
Antalya

Telefon & Fax: +90 242 247 06 99
Handy: +90 532 331 97 73

Das Büro liegt in einer kleinen Seitenstraße der der Anafartalar Cad., in der Nähe der Hauptpost in Antalya - Güllük.

Wenn Sie mit einer normalen Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei ein Fahrzeug zulassen wollen, ist das Prozedere sehr einfach, schließlich erwerben Sie kein Fahrzeug, das von der Steuer, bzw. vom Zoll befreit ist. Sie brauchen natürlich dafür auch keine Sicherheitsleistung hinterlegen. Zur Anmeldung reicht hierfür einfach Ihr Pass und Ihre Aufenthaltsgenehmigung. Aber auch hier gilt: Das Fahrzeug darf nur von Ihnen, bzw. Ihren Familienangehörigen gefahren werden. Es ist auch nicht möglich, einen anderen mit einer notariellen Vollmacht mit dem Wagen fahren zu lassen.

Wie bei allen Angaben auf dieser Webseite bleibt der Irrtum vorbehalten.

 

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