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Aufenthaltserlaubnis für die Türkei
Um für die Türkei eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, ist es erforderlich,
dass Sie bei einem Türkischen Konsulat in Ihrer Heimat zunächst ein Visum
beantragen. (Anmerkung: es handelt sich um kein Einreisevisum, sondern um ein
Visum für eine Aufenthaltserlaubnis) Dieses Visum ist unkompliziert zu bekommen.
Sie müssen für den Antrag für ein Visum für jede Person unbedingt ein aktuelles
polizeiliches Führungszeugnis und einen Einkommensnachweis vorlegen. (Stand
März 2007)
Mit diesem Visum
in Ihrem Pass reisen Sie in die Türkei ein und gehen damit zur Ausländerbehörde
in Antalya. Hier lassen Sie einen Antrag ausfüllen und geben diesen dann
zusammen mit Ihrem Pass und einigen Passbildern dort ab. Empfehlenswert ist die
Vorlage eines Sparbuches, auf dem ca. 5.000 Euro sein sollten. Damit weisen Sie
der Behörde nach, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selber
bestreiten können. Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur
Arbeitsaufnahme!
Sie sollten evtl.
einen Mietvertrag, bzw. einen Grundbuchauszug mitnehmen, da man gerne wissen
möchte, wo in der Türkei Ihr fester Wohnsitz ist. Es kann auch sein, dass Sie
einen Kontrollbesuch bekommen, wo man sich von Ihrem Aufenthaltsort überzeugt.
Die ganze
Prozedur dauert ca. drei Wochen bis Sie die Genehmigung erhalten, dass Sie
in der Türkei leben dürfen. Sie bekommen dann ein sog. "Ikamet Tezkeresi", das
beim ersten mal auf Ihren Wunsch gleich für 12 Monate bis 60 Monate ausgestellt wird. Nach Ablauf können Sie es
jeweils wieder verlängern lassen. Die Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis für
deutsche Staatsbürger kostet ca. 50 Euro pro Jahr.
Hat man acht
Jahre ununterbrochen in der Türkei gelebt, so kann man nach den letzten Gesetzen
(Stand März 2007) eine unbefristete Aufenthaltsbescheinigung beantragen.
Wenn Sie die
Aufenthaltserlaubnis bekommen, können Sie z.B. auch ein Fahrzeug, was in der
Türkei gekauft wird, auf Ihren Namen
in der Türkei zulassen. Sie bekommen dann ein Kfz-Kennzeichen mit den
Kennbuchstaben "MA" oder neuerdings auch "MB", was so viel bedeutet, wie Gastfahrzeug.
Bei allen Angaben
bleibt der Irrtum vorbehalten.
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