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Aufenthaltserlaubnis für die Türkei
 

Um für die Türkei eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, ist es erforderlich, dass Sie bei einem Türkischen Konsulat in Ihrer Heimat zunächst ein Visum beantragen. (Anmerkung: es handelt sich um kein Einreisevisum, sondern um ein Visum für eine Aufenthaltserlaubnis) Dieses Visum ist unkompliziert zu bekommen. Sie müssen für den Antrag für ein Visum für jede Person unbedingt ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und einen Einkommensnachweis vorlegen. (Stand März 2007)

Mit diesem Visum in Ihrem Pass reisen Sie in die Türkei ein und gehen damit zur Ausländerbehörde in Antalya. Hier lassen Sie einen Antrag ausfüllen und geben diesen dann zusammen mit Ihrem Pass und einigen Passbildern dort ab. Empfehlenswert ist die Vorlage eines Sparbuches, auf dem ca. 5.000 Euro sein sollten. Damit weisen Sie der Behörde nach, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können. Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme!

Sie sollten evtl. einen Mietvertrag, bzw. einen Grundbuchauszug mitnehmen, da man gerne wissen möchte, wo in der Türkei Ihr fester Wohnsitz ist. Es kann auch sein, dass Sie einen Kontrollbesuch bekommen, wo man sich von Ihrem Aufenthaltsort überzeugt.

Die ganze Prozedur dauert ca. drei Wochen bis Sie die Genehmigung erhalten, dass Sie in der Türkei leben dürfen. Sie bekommen dann ein sog. "Ikamet Tezkeresi", das beim ersten mal auf Ihren Wunsch gleich für 12 Monate bis 60 Monate ausgestellt wird. Nach Ablauf können Sie es jeweils wieder verlängern lassen. Die Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis für deutsche Staatsbürger kostet ca. 50 Euro pro Jahr.

Hat man acht Jahre ununterbrochen in der Türkei gelebt, so kann man nach den letzten Gesetzen (Stand März 2007) eine unbefristete Aufenthaltsbescheinigung beantragen.

Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis bekommen, können Sie z.B. auch ein Fahrzeug, was in der Türkei gekauft wird, auf Ihren Namen in der Türkei zulassen. Sie bekommen dann ein Kfz-Kennzeichen mit den Kennbuchstaben "MA" oder neuerdings auch "MB", was so viel bedeutet, wie Gastfahrzeug.

Bei allen Angaben bleibt der Irrtum vorbehalten.


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