1.
Für den Import muss der Besitzer des Fahrzeuges eine
Arbeitserlaubnis und ein Ikamet (Wohnerlaubnis) für die
Türkei haben.
2.
Beim türkischen
Turing Club wird ein Turing Carnet beantragt. Dazu müssen
vorgelegt werden:
a- Arbeitserlaubnis
b- Ikamet
c- Original Pass
d- Original Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung
Teil II)
e- Original Führerschein
f- Schreiben des türkischen Arbeitgebers an
den Turing Club mit Bestätigung der Beschäftigung
g- Antrag des Fahrzeugbesitzers an den Turing Club
h- Firmendaten, Unterschriftsauflistung,
Firmenanmeldung
i- Turing Formular (PKW-Daten werden
geschrieben, der PKW-Besitzer unterschreibt)
j- Bankgarantie an den Turing Club (mit Angabe
des Baujahres und des Gewichtes)
k- notariell beglaubigte Vollmacht an den
Zollbeauftragten (Spediteur).
3.
Nach Erhalt des Turing Carnets wird beim Hauptzollamt eine
Importgenehmigung beantragt. Der Besitzer des
Fahrzeuges muss beim Hauptzollamt persönlich erscheinen und
vorlegen:.
a- Antrag des Arbeitgebers an das Hauptzollamt
b- Antrag des Fahrzeugbesitzers an das Hauptzollamt
c- Original Turing Carnet
d- die Unterlagen (2) a,b,c,d,e,h,k
4.
Nach Erhalt der Genehmigung des Hauptzollamtes kann die Einfuhr
des Fahrzeuges bei dem für den Standort des
Fahrzeuges zuständigen Zollamt durchgeführt werden, unter
Vorlage folgender Papiere:
a- Antrag des Arbeitgebers an den Zoll
b- Antrag des Fahrzeugbesitzers an den Zoll
c- Original Turing Carnet
d- Importgenehmigung des Hauptzollamts
e- Unterlagen (2) a,b,c,d,e,h,k
5.
Zur Zulassung des Fahrzeuges bei zuständigen Verkehrsamt müssen
vorgelegt werden:
a- Original Ikamet
b- Arbeitserlaubnis
c- von einem Notar beglaubigte Vollmacht
d- Antrag des Fahrzeugbesitzers and das Verkehrsamt
e- Antrag des Arbeitgebers an das Verkehrsamt
f- Original Touring Carnet
Das Fahrzeug kann auf zwei Wegen in die Türkei eingeführt
werden:
Es wird vom Besitzer in die Türkei gefahren. In diesem Fall
bekommt der Besitzer an der türkischen Grenze ein Triptik.
Dieses Triptik ist 6 Monate gültig. Wenn sich der Inhaber des
Fahrzeuges in einem Kalenderjahr (das letzte
Kalenderjahr) mehrere Monate in der Türkei aufgehalten hat, wird
diese Zeit von der Triptikfrist abgezogen.
Beispiel:
die Person ist am 3. April 2006 mit ihrem Fahrzeug von der
Grenze in die Türkei eingereist und hat sich im letzten
Kalenderjahr (der Zoll prüft die Angaben und geht bis zum 3.
April 2005 zurück) insgesamt 2 Monate aufgehalten, das bedeutet
dann 6 - 2 = 4 Monate. Die Person bekommt ein Triptik für 4
Monate. Das Fahrzeug muss vor Ablauf der Frist unbedingt beim
zuständigen Zoll abgestellt werden.
Die Strafen für
Fristüberschreitung sind in der Türkei sehr hoch und werden vom
Wert des Fahrzeuges berechnet.
Einfuhr in die Türkei mit einem Transportmittel (LKW, Schiff und
Flugzeug).
In diesem Fall
wird das Fahrzeug beim zuständigen Zoll auf Lager genommen. Der
Import kann nach vorhandenen Unterlagen durchgeführt werden.
Hinweis:
Dieses Merkblatt wurde nach Informationen der Türkischen
Zollverwaltung zusammengestellt. Stand: September 2007.
Änderungen der Zollgesetzgebung und Durchführungsbestimmungen
sind jederzeit möglich. Eine Gewähr für die Richtigkeit des
Inhaltes kann nicht gegeben werden.
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