Stand April 2009
Änderungen sind möglich.
Für den aktuellsten Stand der Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an die
türkischen Generalkonsulate in Ihrer Nähe.Für die Einreise in die Türkei benötigte deutsche
Reiseausweise
Als Unterzeichner des "Europäischen Übereinkommens über
die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates"
vom 13. Dezember 1957 erkennt die Türkei die von der Bundesrepublik Deutschland
im Rahmen dieses Übereinkommens deklarierten Reisedokumente für die Einreise in
die Türkei als gültig an.
Diese sind:
- Gültiger Reisepass oder Kinderreiseausweis der BRD
(auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der
Gültigkeit)
- Gültiger vorläufiger Personalausweis der BRD
- Gültiger Personalausweis der BRD
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu
90 Tagen können Staatsbürger der BRD mit einem der oben aufgeführten Ausweise
ohne Visum in die Türkei einreisen.
Wichtiger Hinweis: Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen
"Reiseausweis als Passersatz" nicht möglich.
Reisepass und Visum
1. Angehörige
der folgenden Länder benötigen einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt
a) bis zu
90 Tagen:
Argentinien, Bahamas, Barbados, Belize, Bundesrepublik Deutschland, Bolivien,
Bulgarien, Chile, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Fidschi Inseln, Finnland,
Frankreich, Grenada, Griechenland, Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kenia,
Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Mauritius, Monako,
Neuseeland, Nicaragua, Saint Lucia, San Marino, Schweiz, Schweden, Seychellen,
Singapur, Südkorea, Trinidad, Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern,
Uruguay, Vatikan, Hongkong SAR, Honduras.
b) bis zu
60 Tagen:
Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien.
c) bis zu
30 Tagen:
Kasachstan, Kirgisien, Südafrikanische Republik, Costa Rika, Maldiven,
Macao.
2. Angehörige
der oben genannten Länder benötigen auch kein Transitvisum.
3. Angehörige
folgender Länder können vor der Einreise bei dem zuständigen türkischen
Generalkonsulat oder bei der Einreise an der Grenze ein Visum erwerben:
a) für
einen Aufenthalt bis zu drei Monaten:
Australien, Brasilien, Belgien, Holland, Grossbritannien, Kanada, Irland,
Italien, Österreich, Portugal, Spanien, U.S.A., British National Overseas (BNO)
passport owners, Malta.
b) für
einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
Albaner, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Norwegen, Polen, Russische Föderation,
Slowakien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Litauen,
Lettland, Jordanien, Moldavien.
c) Georgien
und Guatemalteken erhalten ein Vierzehntagesvisum an der Grenze.
d) Angehörige
hier nicht erwähnter Länder müssen bei einer türkischen Vertretung in ihrem Land
ein Visum beantragen.
Devisenbestimmungen
Ein- und
Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische Währung darf in unbegrenzter
Höhe eingeführt werden. Die Ausfuhrerlaubnis für türkische Währung beschränkt
sich auf eine Summe im Wert von 5000 $, eine höhere Summe kann nur dann
ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.
Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte
Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rücktausch von TL
in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Wir sind bei der Aktualität unserer Webseiten bemüht
jeweils den neusten Stand wiederzugeben. Für eventuelle Abweichungen wird keine
Haftung übernommen.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise:
können folgende Gegenstände zum persönlichen
Gebrauch mitgeführt werden:
Persönliche Habe
Gegenstände des
persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und
Medikamente sowie
Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15
Jahren bis 145 Euro).
Reisemitbringsel:
1.
200 Stück Zigaretten und
2. 50 Stück Zigarillos (max. 3 gr./Stück)
und
3.
10 Stück Zigarren und
4.
200 Gramm Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder
200 Gramm
Pfeifentabak oder
200 Gramm Kautabak oder 200 Gramm.
Tabak für Wasserpfeifen oder 50 Gramm
Schnupftabak
5.
1 Flasche Alkohol (100 cc) oder 2 Flaschen je 70 bzw. 75 cc
6.
bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (je 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder
Essenz
7.
1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 500 Gramm Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg
Süssigkeiten
Reisende unter 18 Jahren
dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Wertgegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) können
bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert
werden.
Es ist verboten, Waffen und jeder Art von
Schneidewerkzeugen (auch Campingmesser) ohne besondere Erlaubnis einzuführen.
Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind streng
verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft.
Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert
werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.
Geschenkartikel im Werte bis zu 250 Euro sind zollfrei.
Ausserdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayramı (Opferfest) und Şeker
Bayramı (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat
vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen
Festes Geschenke im Wert 250 Euro per Post geschickt werden.
Auskunft:
Generaldirektion des Zoll (Gümrük Genel Müdürlüğü) Ankara, Tel: (312) 310 33 00, Fax:
(312) 311 75 97
Bei der Ausreise:
müssen nachstehende Bestimmungen beachtet
werden;
a) Für einen
neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der
Direktion eines
Museum ausgestellte offizielle Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es ist
streng verboten, Altertümer auszuführen! (Anmerkung: Das können auch alte
Steine, Fossilien und Bruchstücke von Mauerresten sein!)
c)
Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen
oder mit offiziell
umgetauschtem Geld gekauft werden.
d)
Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für
Bodenschätze und
Forschung ausgeführt werden.
Adresse: M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde,
06520 Ankara
Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71
Erstattung
der Mehrwertsteuer
Wenn Sie
Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und beabsichtigen, das Land
innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt für die in dem
genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren erstattet.
Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen
ausstellen, haben entsprechende Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer
Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die
Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.
Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung
in 3-facher Ausfertigung, wobei die MwSt gesondert aufgeführt wird. Alle drei
Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei
Exemplare bleiben im Zoll. Sie erhalten die MwSt auf folgenden Wegen zurück:
1. per Banküberweisung
2. per
Postüberweisung
3. bei Ihrer
erneuten Einreise
Informationen erteilt die Generaldirektion für
Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlüğü, KDV Şb., 06100 Ulus - Ankara Tel: (312) 310 38 80 int
725, 728 oder 735
Einreiseformalitäten
Für Haustiere
Nachweis
über die Herkunft und den bisherigen Gesundheitszustand des Tieres
(Abstammungsurkunde), Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszustand des
Tieres (Gesundheitszeugnis des Veterinärs). Tollwutimpfbescheinigung,
ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer
ordnungsgemässen Registrierung (Tierpass) können ein Hund, eine Katze oder 10 Zierfische
eingeführt werden.
Für Kraftfahrtzeugbesitzer:
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW,
Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit
Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die
internationale Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den
europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss)), ein
(für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Camet de Passage (Triptique),
Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den
Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine
Weiterfahrt in den Nahen des ersteren und Mittleren Ostens ist eine
Transitbescheinigung erforderlich.
Aufenthaltsdauer:
Das Fahrzeug kann bis 6 Monate im Land
bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in
einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann
bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist
dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK)
Zentrale: Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanı, 4. Levent,
Istanbul
Tel: (212( 282 81 40 (7 Linien), Fax: (212) 282 80 42
und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürlüğü, Ankara
Tel: (312) 310 33
00, Fax: (312) 311 75 97
mitgeteilt werden.
Unfall:
Das bei einem Unfall ausgefertigte
Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen
mit dem Reisepass dem nachstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch
zu reparieren ist, wird der Name der Reparaturwerkstätte ebenfalls dem Zollamt
mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein
Eigentümer ausreisen will, muss das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden.
Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der Eigentümer
kann ausreisen.
Verkehrpolizeiruf: 154, Gendarmerieruf: 156 Auskunft:
TTOK (Türk Touring u. Automobilclub, s.o.)
Für Yachteigner:
Yachten mit einem Transitlog können zur
Überwinterung oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben.
Einige Häfen verfügen mit einer Genehmigung des
Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die
erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.
Zollhäfen:
Nach Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer
muss sofort einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente
angelaufen werden;
İskenderun, Botaş (Adana), Mersin, Taşucu, Anamur,
Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kaş, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük,
Didim, Kuşadası, Çeşme, İzmir, Dikili, Ayvalık, Akçay, Çanakkale, Bandırma,
Tekirdağ, Körfez, İstanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon,
Rize, Hopa.
Hafenformalitäten:
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer,
Mannschaft, Route, Reisepass, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im
Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden
vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig.
Weitere Auskunft über Segeln in türkischen Gewässern finden Sie unter
"Urlaubsaktivitäten"
Zollfreier Treibstoff:
Für Yachten unter fremder Flagge kann unter
bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium lizensierten
Schiffs- und Yachthäfen gefasst werden. Detaillierte Auskunft erteilen die
Hafenbehörden.
Für Flugzeugeigner
Bei dem Flug in die Türkei müssen die
internationalen Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht
länger als drei Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen
Touristenbestimmungen. Bei längeren Aufenthalt ist die Zoll-Generaldirektion
Ankara (Gümrük Genel Müdürlüğü
Tel.(312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97) zu
verständigen.
Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara,
İstanbul, İzmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge
und Hubschrauber gemietet werden.
Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis
erhalten Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium.
Ulaştırma Bakanlığı, Sivi Havacılık Genel Müdürlüğü, Bosna Hersek Cad. 5, 06338,
Emek-Ankara
Tel: (312) 212 67 30 Fax: (312) 212 46 84, Tlx: 44659 GA TR
Besonderer Hinweis: Bei
allen Angaben bleibt der Irrtum vorbehalten. Regressansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen. Um die jeweils neuste Fassung der Bestimmungen zu bekommen,
wenden Sie sich bitte an eine türkische Vertretung in Ihrem Land.
|