Antalya Immobilien - Antalya Real Estate


Für Werbung bei antalya.de hier klicken


Immobilien in Antalya, Alanya, Belek, Side, Kemer, Kas
Ferienwohnungen in der Türkei, Antalya, Alanya Side und Kemer
Grundstücke in der Türkei, Antalya, Alanya, Belek Side und Kemer
Ø Wohnung  in Antalya zu verkaufen
Ø Ferienhaus bei Kemer zu verkaufen

hier: 3 Zimmer EG Neubau-Ferienwohnung schon für 39.500 Euro

 

Leistungsfähige Makler Architekten und Bauunternehmen
Real Estate Agents Architects and Construction Companies

Neu: Seniorenresidenz Sonnenresidenz Alanya/Analya

Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Ort

Alanya Antalya Belek Kadriye Kaş Kemer Side

 



Informationen zum Immobilienerwerb

Auslegungen zum neuen Gesetz ab 2006
hier

Abwicklung der Kaufhandlung
Nach türkischem Recht ist die Handlung des Kaufes und Verkaufes dem Grundbuchamt übertragen. Notare sind nicht berechtigt Kaufhandlungen durchzuführen. Der Notar darf lediglich den Zahlungstermin abwickeln. Die eigentliche Verkaufshandlung findet danach gesondert, beim Grundbuchamt statt.

Anfallende Steuern
Der Ausländer selbst hat beim Grundbuchamt die Kaufhandlung abzuwickeln. Sie kann auch durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht vollzogen werden.

Immobilienkäufer zahlen für die Kaufhandlung beim Grundbuchamt 48°/oo des Immobilienwertes als Grundbuchgebühr.

Der ausländische Käufer ist nicht verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass er für die Zahlung des gekauften Objektes Devisen mitgebracht und diese in Landeswährung umgetauscht hat. Diejenigen, die Devisen mitbringen, diese bei der Bank in Landeswährung tauschen und danach Objekte kaufen, lassen diese beim Grundbuchamt eintragen.

Immobilieneigentümer melden den Wert ihres Eigentums der Stadtverwaltung. Die jährlich zu entrichtende Immobiliensteuer richtet sich nach dem gemeldeten Wert der Immobilie. Die Immobiliensteuer beträgt je nach gemeldetem Wert für Häuser 4 °/oo, für Geschäftshäuser 5 °/oo, für Grundstücke 6 °/oo, für Ländereien 3 °/oo.

Vermietung und Verkauf
Ausländer können ihre Immobilien in der Türkei selbst nutzen oder auch an eine von ihnen gewünschte Person vermieten. Diejenigen, die ihre Immobilie vermieten und dadurch einen bestimmten jährlichen Betrag überschreiten,  sind verpflichtet Einkommensteuer zu zahlen. Ein bestimmter Betrag der Mieteinnahmen ist steuerfrei. Auf den steuerpflichtigen Betrag, können nach Wunsch laufende Kosten für die Immobilie (Reparaturen, Wasserkosten, Strom, u.a.), die sich Steuer senkend auswirken, geltend gemacht werden. 25% der eingenommenen Miete für Geschäftshäuser können ohne Nachweis als Ausgaben abgeschrieben werden, der verbleibende Betrag wird versteuert. Die Einkommensteuer für den zu versteuernden Betrag beginnt bei 25%.

Ausländer, die in der Türkei Eigentum besitzen, dürfen dieses zu jeder Zeit an jede beliebige Person verkaufen. Der Verkaufsgegenwert kann ins Ausland transferiert werden.

Erbrechtliche Bestimmungen
Wenn Ausländer, die in der Türkei Immobilien besitzen, sterben, so werden diese den Erben übertragen. Die Erben des Ausländers erhalten in diesem Fall von dem Nachlassgericht ihres Landes, deren Bürger sie sind, einen Erbschein. Der Ausländer erhält durch Vorlage des Gerichtsbeschlusses beim türkischen Gericht eine Vollstreckungserklärung. Gestützt auf diese Vollstreckungserklärung geht dann der Nachlass des Verstorbenen auf die Erben über. Die Erben, denen die Immobilie übertragen wurde, erklären ihre Erbschaft, und damit verbunden zahlen sie Erbschaftssteuer. Für jeden Erben bleibt auch hier ein bestimmter Betrag steuerfrei. Der zu versteuernde Wert des Erbes wird im Verhältnis zu den Erbteilen errechnet.

Autoimport durch Ausländer in die Türkei
1) Deutsche Staatsbürger, die zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug, wie Auto, Wohnwagen, Kleinbus, Motorrad, für höchstens sechs Monate in einem Kalenderjahr vorübergehend in die Türkei einführen. Nach Ablauf von sechs Monaten muss das Fahrzeug ausgeführt werden. Für die Einfuhr wird beim Grenzzollamt anhand des Fahrzeugbriefes das "Ein- und Ausfuhrformular für Kraftfahrzeuge" ausgefüllt und das Fahrzeug wird in den Pass des Besitzers eingetragen.

2) Deutsche Staatsbürger, die zu Arbeits-, Forschungs- oder Studienzwecken für eine bestimmte Zeit in die Türkei reisen, können ihr Kraftfahrzeug begrenzt auf die Dauer des Arbeitsvertrages, der Forschung oder des Studiums vorübergehend in die Türkei einführen, wobei eine Kaution zu hinterlegen ist. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer muss das Fahrzeug ausgeführt werden.

3) Deutsche Staatsbürger, die im Zuge der Übersiedlung in die Türkei die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben, können ihr Kraftfahrzeug zeitlich unbegrenzt in die Türkei einführen. Sie können sich innerhalb von drei Monaten nach der Ministerratsbeschluss über ihre Einbürgerung im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, an die Zentralbank der Republik Türkei wenden und die Erteilung der Einfuhrgenehmigung für ihr Kraftfahrzeug beantragen. Nach der Erteilung der Einfuhrgenehmigung können sie ihr Fahrzeug zollpflichtig einführen.

Hausratimport durch Ausländer in die Türkei
1) Ausländer, die zu Arbeits-, Forschungs- oder Studienzwecken in die Türkei reisen, können ihren gebrauchten Hausrat für die Dauer von mindestens zwei Jahren gegen Hinterlegung einer Kaution vorübergehend einführen. Nach Ablauf dieser Frist muss der Hausrat ausgeführt werden.

2) Ausländer, die in die Türkei übersiedeln, können ihren gebrauchten Hausrat zeitlich unbegrenzt einführen. Zu diesem Zweck ist zunächst vom Gouverneursamt (Regierungspräsident) der Stadt, in der man sich aufhalten wird, die Aufenthaltsgenehmigung einzuholen, anschließend ist durch das Gouverneursamt beim türkischen Innenministerium der Antrag auf Genehmigung der Niederlassung in der Türkei zu stellen. Nach Einholung der erforderlichen Genehmigungen kann der gebrauchte Hausrat eingeführt werden.

Diese Informationen sind keine Rechtsberatung, sondern stellen die offiziellen Bestimmungen der Türkei dar. Wir empfehlen Ihnen unbedingt bei Entscheidungen von Immobilienkäufen oder Unsicherheiten bei Entscheidungen unbedingt einen Rechtsanwalt einzuschalten.

 


[zurück]     [Impressum]

Copyright by Peter Kaiser


Tarifrechner  Wetter antalya-web turkey  podcast fotobox24 antalya-web turkey savemedic  antalya-webcam  bestofantalya  gratisinfo24  kaiser antalyaweb.ru  e-antalya.de  podcast kreuzfahrten  türkei live  trauminsel   mediahaber  Türkeibilder  Kulturhauptstadt Istanbul  Türkeibilder  türkei live  trauminsel Türkische Riviera